Stellungnahme B-Plan Stolp

Woltersdorf, den 09.06.2021

Sehr geehrte Woltersdorferinnen,
sehr geehrte Woltersdorfer,

mit einem Flyer hatten wir die Anwohner den geplanten Neubaugebietes informiert und um ihre Meinung gefragt.
Wir bedanken uns auf diesem Wege für die zahlreichen Rückmeldungen, die uns bei unserer Meinungsbildung geholfen haben.
Ebenso hoffen wir, dass die Eingaben in den Gremien der Gemeinde wie auch bei der Verwaltung ebenfalls Gehör finden.

Bedingt durch die Corona-Einschränkungen, die Abstimmungen nur am PC und im Umlaufverfahren möglich machen, hat die Erstellung unserer Stellungnahme mehr Zeit in Anspruch genommen. Nun ist sie aber fertig und wir haben sie allen Gemeindevertretern und der Verwaltung vorgelegt.

Wir wollen sie Ihnen aber auch nicht vorenthalten.

Sicherlich haben auch wir noch nicht alles bedacht und so sind wir gespannt, ob Sie noch weitere Informationen für uns haben. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an die Verwaltung wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Ponsel
Gemeindevertreter

 

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Woltersdorf, den 07.06.2021

Betrifft:    Stellungnahme zum B-Plan Stolp

Sehr geehrter Herr Meskes,
sehr geehrter Frau Bürgermeisterin Margitta Decker,
sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übersenden wir die Stellungnahme der Fraktion FBW/FDP zum B-Plan-Gebiet Stolp.

AllgemeinesINOEK (Ortsentwicklungskonzept)

  • Nachdem sich die Gemeindevertretung nun entschlossen hat, ein Ortsentwicklungskonzept in Zusammenarbeit mit Verwaltung und den Einwohnern Woltersdorfs zu erstellen, macht es keinen Sinn durch die Erstellung neuer B-Plan-Gebiete Fakten zu schaffen und damit faktisch eine umfassende und auch übergreifliche Ortsentwicklung zu verhindern. Wenn die derzeit in Rede stehenden zahlreichen B-Plan-Gebiete wie vorgesehen umgesetzt werden sollten, bleibt für eine Ortsentwicklung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung kein Raum.Auch inhaltlich wird das zu schaffende Ortsentwicklungskonzept ad absurdum geführt, ist also widersinnig denn es gibt dann offensichtlich keine Projekte mehr, für die Fördergelder eingeworben werden könnten. Damit würden aber gleichzeitig die für die Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes im Gemeindehaushalt vorgesehenen mind. 50.000.- Euro mehr oder weniger sinnlos verschwendet.

    Wir fordern die Verwaltung deshalb auf, hierzu eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen um einer möglichen Verschwendung öffentlicher Gelder vorzubeugen.

  • Folgen der Waldernte aus 2013In 2013 wurde ein Teil des jetzt für die Bebauung vorgesehenen Waldes gerodet und als rechtlich zulässige Waldernte deklariert. Per Gesetzt wird bei einer zulässigen Waldernte jedoch eine Wiederaufforstung nach spätestens 3 Jahren gefordert. Dies ist nach hiesigem Erachten (h.E.) jedoch nicht erfolgt. Auch wurden keine Ordnungsmaßnahmen bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet um den Wald wieder herzustellen.

    Es gilt hier festzustellen, welche Behörde für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und damit für die unterlassene Wiederaufforstung verantwortlich ist.

     

  • B-Plan Gebiet Stolp 
    • Der vom 29.03.2021 bis zum 07.05.2021 ausgelegte B-Plan-Entwurfs befasst sich ausschließlich mit dem vorgesehenen zu bebauendem Gebiet. Interaktionen mit dem gesamten Quartier werden nicht beachtet. So werden die Zu- und Abfahrten in das neue Quartier nicht entsprechend mit beachtet. Auch die an das B-Plan-Gebiet direkt angrenzenden und bereits vorhandenen Gebäude der Gemeinde Rüdersdorf finden keinerlei Beachtung.
    • Probebohrungen und MüllhaldeWie uns von lebensälteren Woltersdorfern mitgeteilt wurde, befindet sich im „B-Plan Stolper Weg“ eine alte (wilde) Müllhalde, deren Fläche für eine Überbauung vorgesehen ist. Dies halten wir zumindest für Problematisch zumal die vorgenommen Probebohrungen nicht in diesem Bereich vorgenommen wurden. Folglich kann das zu erheblichen finanziellen Folgen führen.
      Wir fordern, das genaue Ausmaß der ehemaligen (wilden) Müllhalde festzustellen und aus rechtlicher wie auch aus tatsächlicher Sicht auf eine mögliche Überbaubarkeit hin zu prüfen.

      • Allgemeine Planungsvoraussetzungen
        • Anlass und Ziel der Planung (2.1.)
          • Da ein Großteil des geplanten Baugebietes im Außenbereich liegt, muss dargelegt werden, warum dort überhaupt gebaut werden soll. Der in der Argumentation immer wieder bemühte „Zuzugsdruck“ und „Deckung eines dringenden Wohnraumbedarfs“ auch aufgrund der TESLA-Ansiedlung kann dafür jedenfalls dafür keine Begründung sein.
            Da es sich ohnehin bei der geplanten Siedlung um EFH und DHH und nicht um Geschoss- bzw. Mietwohnungsbau handelt wird damit auch mit der prognostizierte Zuzugsdruck der TESLA-Mitarbeiter genommen, die ja zu 80 % aus dem Geringverdienersegment kommen sollen.
          • Städtebaulicher Vertrag
            Zitat:
            „Des Weiteren soll mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauGB…..“
            Wir kritisieren, das bei bisherigen B-Plan-Verfahren dieser städtebauliche Vertrag den Fachausschüssen wie auch der Gemeindevertretung nicht zur Einfluss- bzw. Einsichtnahme oder gar zur Abstimmung vorgelegt wurde.
            Gerade in diesem städtebaulichen Vertrag sind aber die Auswirkungen auf die Dinge der „Allgemeinen Daseinsvorsorge“ zu regeln – bis hin zum Ausbau von Kita-, Hort- oder Schulplätzen, die der Gemeinde aufgrund des Zuzugs obliegen und deren Anteil der Investor zu tragen hat.
          • Zur „Allgemeinen Daseinsvorsorge“ gehören auch Aspekte wie Ärzteversorgung, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Anbindung an ÖPNV etc.
            Insbesondere an der Ärzteversorgung mangelt es derzeit in Woltersdorf besonders. Hausärzte und Physiotherapie nehmen keine weiteren Patienten mehr an. Fachärzte fehlen ganz (z.B.: Augenarzt) oder haben Wartezeiten von über einem viertel Jahr.
          • Von der Fraktion „Die Linke“ wird derzeit sogar ein Gesetzt dazu im Landtag beantragt (MOZ vom 02.06.2021) nachdem Investoren zu den Dingen der „Allgemeinen Daseinsvorsorge“ beitragen sollen.

Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung (2.3.2)

    • Es wird ausgeführt, dass der Landesentwicklungsplan (LEP HR) die Innenentwicklung und als weiteres Potenzial unter Anrechnung auf die Eigenentwicklungsoption (1 ha pro 1000 Einwohner für einen Zeitraum von 10 Jahren) zulässt.
    • In der Berechnung werden rechnerisch alle Entwicklungspotentiale Woltersdorfs verbraucht und damit Entwicklungen an anderen Orten verhindert. Eine Bebauung des Waldes ostwärts der Planstraße F wird auch deshalb abgelehnt.
  • Begründung der Inanspruchnahme von Waldflächen gemäß § 1a Abs.2 BauGB (3.3)
    • Der Landesentwicklungsplan (LEP HR) fordert u.a. auch den Erhalt von Grünflächen und Wald. Dieser Forderung wird im Entwurf „B-Plan Stolper Weg“ nicht Rechnung getragen. Das gesamte Gebiet ist für die Bebauung mit Einfamilien- oder Doppelhäusern vorgesehen ohne die in Woltersdorf bisher üblichen Grüngürtel bzw. Parkanlagen mit einzuplanen.
      Es ist also erforderlich, hierzu eine geänderte Planung vorzulegen.
    • Die in Rede stehenden Waldflächen wurden zum großen Teil bereits in 2013 gerodet. Die vorgeschriebene Aufforstung innerhalb von 3 Jahren wurde verabsäumt. Möglicherweise war bereits vom Vorbesitzer eine Bebauung geplant.
      Es ist im Rahmen des B-Plan Verfahrens zu prüfen, welche Behörde welche Versäumnisse zu verantworten hat und wie mit der offensichtlichen Rechtsverletzung umzugehen ist.
    • Weder der allgemein reklamierte Zuzugsdruck noch die aufgrund der TESLA-Ansiedlung stark steigenden Grundstückspreise können als Begründung für die Umwandlung des Waldes als Baugrund dienen. Beide Problemkreise generieren keine rechtliche Verpflichtung für die Gemeinde zum Handeln.
    • Prognostiziert wird eher, dass die Bebauung der Waldfläche ausschließlich der Gewinnmaximierung des Investors dient. Eine Bebauung des Waldes ostwärts der Planstraße F wird auch aus diesen Gründen abgelehnt.
  • Bebauung und Nutzung im Plangebiet und dessen Umfeld (3.1.)
    • Die direkte Grenzlage zum bebauten Gebiet der Gemeinde Rüdersdorf wird im Entwurf nicht thematisiert. Offensichtlich wurden auch weder die Gemeindeverwaltung Rüdersdorf noch die direkten Anwohner bei der Erstellung des Entwurfs und damit frühzeitig eingebunden. Eine Einbindung erst im Laufe des B-Plan-Verfahrens erachten wir als zu spät. Auch widerspricht es der von der Bürgermeisterin immer wieder betonten Transparenz.
  • Verkehrliche Erschließung (3.2. und 5.5)
    • Zugang / Durchfahrt zur Rüdersdorfer Straße
      • Derzeit besteht eine Erschließung des vorgesehenen B-Plan-Gebietes nur aus Richtung des Berghofer Weges. Uns wurde jedoch mitgeteilt, dass es früher Planungen gab, eine Durchfahrt durch das Waldgebiet zu L 30 zu realisieren. Bei der Bebauung des B-Plan-Gebietes in der jetzt vorgesehenen Größe ist zu prüfen, ob eine Erschießung aus Sicherheitsgründen (Zugang Feuerwehr, Krankenwagen etc.) ausschließlich aus Richtung des Berghofer Weges erfolgen kann bzw. muss.
      • Bei einem Ausbau einer Querverbindung wird das Quartier möglicherweise als Parkareal für das Strandbad genutzt und zugeparkt, was es zu vermeiden gilt.
      • Die Vor- und Nachteile auch einer Erschließung aus Richtung der L 30 sind zu prüfen.
    • Straßenbreite – Abmessungen
      • Die Begründung der Straßen im B-Plan Seite 31 ist mit der genannten Breite nicht befriedigend. Hier ist die Empfehlung für Anlagen des ruhenden Verkehrs (kurz EAR) in Deutschland als gültiges technisches Regelwerk für die Planung und den Bau von Anlagen des ruhenden Verkehrs (dazu zählen Parkflächen sowie Parkleitsysteme) zu beachten.
      • Entsprechend dieser Richtlinie ist eine Mindestbreite der Straßenflache von 5,55 m (PKW/LKW in Begegnung) vorgesehen. Im vorgenannten B-Plan wird eine Breite von 4,75 m angemeldet und das noch als Mischverkehrsfläche ausgewiesen. Die Mischverkehrsfläche würde hier für alle Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer vorgesehen und wäre zu knapp bemessen.
      • In der RASt 06 S. 69 sind die Anwendungsbereiche eindeutig festgelegt. Obwohl wir von einer ruhigen Verkehrsfläche ausgehen, ist der Erschließungsverkehr im Wohngebiet und darüber hinaus auch Feuerwehr, Entsorgung durch die KWU und Rettungsfahrzeuge, sowie auch für andere LKW (Umzug und Belieferung) zu beachten.
      • Deshalb schlagen wir für alle neu zu erschließende Neubaugebiete als Standard eine Breite nach Rast 06 wie folgt vor:
        • Einseitiger Gehweg/Radweg 3,25 m
        • Bankett 0,50 m
        • Lkw/PKW im Gegenverkehr     5,55 m
        • Bankett                                      0,50 m
        • Mulde/Bäume                            3,25 m

Gesamt                        13,05 m          

  • Einbahnregelungen
    • Die Planung von Einbahnstraßen in einem Neubaugebiet lehnen wir per se ab! Straßen sind so anzulegen, dass sie den geplanten Verkehr einschließlich einer Reserve auch im Hinblick auf die prognostizierte Verkehrswende aufnehmen können.
  • Straßen im gesamten Quartier grundhaft ausbauen
    • Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt derzeit mittels vorhandener Straßen und Wege vom Berghofer Weg, die verlängert werden.
    • Der Straßenbau kann sich jedoch nicht auf das Gebiet „B-Plan Stolper Weg“ beschränken. Vielmehr müssen a l l e  Straßen im Quartier des Stolps gleichzeitig entsprechend ausgebaut werden und nicht nur die direkten Zufahrten.
    • Bei den Straßen im derzeitigen Quartier Stolp handelt es sich ausnahmslos um Sandpisten die dann erstmals grundhaft ausgebaut werden und für die dann auch die Anlieger mit zur Finanzierung herangezogen werden. Darüber sind sie rechtzeitig zu informieren.
    • Wir halten es für angezeigt, diesen Umstand bereits jetzt mit in die Planungen einfließen zu lassen und auch mit den Anliegern zu diskutieren.
  • Bau von Gehwegen
    • Die auszubauenden Sandpisten im alten Ortskern haben nicht den Platz zur Verfügung gestellt, den man für die zusätzliche Anlegung von Gehwegen benötigt. In den reinen Neubaugebieten Vogelsdorfer Straße I und II wie auch in der Demos-Siedlung wurden jedoch beidseitig Gehwege angelegt. Diese sollte auch für alle reinen Neubaugebiete gelten.
    • Wir fordern den Bau von zumindest einseitigen Gehwegen im gesamten Neubaugebiet sowie in den Zufahrtsstraßen, soweit dies aus Platzgründen möglich ist. Damit wird auch ein wesentlicher Beitrag zur Schulwegsicherheit geleistet.
  • Straßenbelag
    • Wie bei den jüngeren Straßenbaumaßnahmen in Wohngebieten sollte als Straßenbelag Pflaster (wie Balzerstraße etc. vorgesehen werden)
  • Privatstraße
    • Die Errichtung von Privatstrassen lehnen wir grundsätzlich ab, da es dafür keinen Bedarf gibt. Das gesamte Gebiet wird neu beplant so dass auch die Verkehrswege entsprechend ausgelegt werden können.
      Es sind alle Straßen als öffentlich Straßen auszubauen. Damit wird nicht nur die Unterhaltung und der Winterdienst einheitlich sondern auch die Ver- und Entsorung und der Zugang von Feuerwehr und Rettungsdient gewährleistet. Es sollte in Woltersdorf keine sog. „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ etabliert werden.
  • Ruhender Verkehr und Stellplätze (5.5.2)
    • Auf Grund der zunehmenden Nutzung der privaten Kraftfahrzeuge schlagen wir vor, dass auf dem Grundstück entgegen der derzeitigen Stellplatzsatzung der Gemeinde bereits zwei private PKW-Stellplätze und mind. einen Fahrradstellplatz auf den Grundstücken nachzuweisen Wir gehen davon aus, dass das auch im B-Plan Verfahren so geregelt werden kann.
    • Auch im Hinblick auf eine zunehmende E-Mobilität aber auch mit Blick auf die angestrebte Verkehrswenden werden künftig in den Familien dennoch mehr Pkw vorhanden sein.
    • Die Stellplatzsatzung der Gemeinde vom 17.03.2005 sollte für neu zu erschließende Neubaugbiete generell erweitert werden, um auch für alle anderen B-Plan-Entwürfe Planungssicherheit zu schaffen. Der Platz auf den zu nutzenden Straßen wird dadurch auch größer und die Autos stehen auf dem eigenen Grundstück.
  • Ladesäulen als Docking-Station für Pkw und Fahrrad
    • Wir nehmen die Ziele der Verkehrswende hin zu einer E-Mobilität von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern ernst und schlagen deshalb bereits jetzt vor, hierzu auch bauseitig Vorsorge zu treffen. Das kann mit der Vorbereitung für sog. Docking-Stationen auf dem Privatgrundstück erfolgen. Konkret stellen wir uns vor, entsprechend dimensionierte Leitungen oder zumindest Leerrohre für eine spätere Nachrüstung zu verlegen.
      Damit soll nicht nur die Motivation für einen Umstieg auf E-Mobilität gefördert sondern auch Kosten eingespart werden. Wir denken dabei auch an eine Kopplung der vorzusehenden Docking-Stationen mit den Solaranlagen.
  • Straßenbeleuchtung im gesamten Quartier neu herstellen
    • Im derzeitigen Quartier des Stolp ist bereits eine Straßenbeleuchtung vorhanden, die allerdings nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen wie auch dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Die Stromversorgung wird derzeit noch mit Oberleitungen sicher gestellt.
    • Künftige ist daher die gesamte Straßenbeleuchtung im Zuge der o.a. Straßenbaumaßnahmen neu zu erstellen und dabei eine Erdverkabelung vorzusehen.
  • Problem Straßenentwässerung im Neubaugebiet
    • Eine Straßenentwässerung an den Hanglagen ist offensichtlich nicht in Rigolen möglich. Hierzu sollte ein Entwässerungskonzept vorgelegt werden.
  • Alleebäume mit einplanen
    • Unabhängig von im Entwurf vorgesehenen Ersatzpflanzungen soll in allen Straßen ein Alleecharakter mit geeigneten Bäumen hergestellt/erhalten bleiben. Diese Forderung ist in geeigneter Weise in den B-Plan aufzunehmen.
  • Zufahrten der Häuser Gemeinde Rüdersdorf
    • Durch die Straße Im Krähenwinkel werden nur die an der nördlichen Straßenseite liegenden Grundstücke (Nr. 11a – 18b) direkt erschlossen.
    • Die Anwohner der Gemeinde Rüdersdorf müssen in die weiteren Planungen direkt mit eingebunden werden.
  • Verkehrszählung
    • Nach unserer Kenntnis wurde eine Verkehrszählung durchgeführt, die sich aber nur auf den Bereich des B-Planes bezog. Da wir bisher keine Informationen dazu erhalten haben, ist das Ergebnis der Verkehrszählung umgehend im Fachausschuss vorzustellen.
  • Verkehrslärm
    • Derzeit leiden die Anwohner des Stolp bereits über den erheblichen Verkehrslärm der Rüdersdorfer Straße, die bis weit in das derzeitige Wohngebiet ausstrahlt. Offensichtlich ist das auf die bereits seit Jahren andauernde, wenn auch nicht formelle Umleitung der L 30 und der Tonnagebeschränkung der Stolp-Brücke mit zurück zu führen.
    • Insbesondere bei dem nach dem Bau der Stolp-Brücke geplanten Ausbau des Berghofer Wegs ist diese Problematik verstärkt zu berücksichtigen.
  • Schulwegsicherheit
    • Bei der derzeitigen Verkehrsplanung fehlt uns eine entsprechende Berücksichtigung der sog. Schulwegsicherheit auch zu den Kitas, zum demnächst zentralen Hort und zur Grundschule wie zu den Bildungseinrichtungen der freien Träger, ggf. bereits unter Berücksichtigung ihrer geplanten neuen Standorte. Wir gehen dabei davon aus, dass bereits bei der Planung der Verkehrsführung derartige Überlegungen zwingend mit Eingang finden müssen.
  • Spielplatz
    • Positiv bewerten wir die Anlegung eines öffentlichen Spielplatzes welche auf S. 34 des B-Plan-Entwurfs mit 750 qm ausgewiesen wird. Hierbei sollte beachtet werden, dass dieses für Kinder altersgerecht festzulegen ist und diese Fläche abgegrenzt wird (entsprechend hoher Zaun) und einen entsprechenden Zugang/Abgang hat, der auch kontrolliert wird.
    • Beachtet werden sollte auch, dass – wie auch in Nachbargemeinden – Spielplätze zunehmend von Jugendlichen und Heranwachsenden in den Abend- und Nachtstunden vermehrt genutzt werden und es dabei zu nicht zu tolerierenden Verungreinigungen (Glasscherben) und Sachbeschädigungen kommt. Dem ist durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen.

 

  • Bebauung, Art und Form der Häuser 
    • Anzahl der Wohneinheiten
      • Wir halten die Berechnungsgrundlage von 166 Einwohnern bei 79 WE nicht als nachvollziehbar plausibel. Die geplante Einwohnerzahl gem. B-Plan von 2,1 Pers./WE erscheint uns als nicht realitätsbezogen zumal sich dort insbesondere junge Familien mit Kindern ansiedeln dürften.
      • Wir fordern eine realitätsbezogene und nachvollziehbare Berechnung der geplanten Einwohner unter Berücksichtigung der prognostizierten Alterspyramide der Kinder.
    • Keine Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau
      • Im B-Plan wurden nur EFH bzw. Doppelhäuser mit 2 Vollgeschossen festgelegt. Auch die umliegende Siedlung ist geprägt von Einfamilienhäusern so dass es sich um ein Gebiet des ländlichen Wohnens handelt.
      • Im letzten OEA vom 16.02.2021 wurde jedoch die Frage nach der Errichtung von MFH in diesem Gebiet gestellt. Deshalb sollte der Vorschlag für EFH und DH wie im B-Plan dargestellt so beibehalten werden. Im B-Plan (Seite 29) wird die kleinteilige offene Bauweise aus Ein- und Doppelhäusern bewertet und mit der umgehenden Bebauung begründet. Deshalb sollten Hausgruppen bis 50 m Länge entsprechend § 22 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen werden
    • Seniorengerechte Wohnungen
      • Auch wenn kein Geschosswohnungsbau vorgesehen wird, ist der Bau von seniorengerechten Wohnungen nicht ausgeschlossen, wenn dabei auf:
        • Zugang ohne Treppen
        • Ausreichende Türbreiten auch für Rollatoren oder Rollstühle
        • Duschen mit ebenerdigem Eingang
        • Treppenlifte bzw. entsprechende Vorrüstungen
          achtet und entsprechende Vorrüstungen dafür einplant.
      • Wir verkennen dabei nicht, dass die Erreichbarkeit dieses Wohngebietes mit ÖPNV nicht gesichert ist, sehen aber im Rahmen der zunehmenden Vergreisung der Gesellschaft die Notwendigkeit entsprechenden Wohnraum flächendeckend anzubieten.
    • Dachform und Solaranlagen
      • Auch wenn das bisher im Entwurf „B-Plan Stolper Weg“ bisher nicht vorgesehen ist, stellen wir vorsorglich fest, dass wir Flachdächer im gesamten Quartier ablehnen. Es sollten ausschließlich Walm- oder Satteldächer zur Anwendung kommen.
      • Weiterhin fordern wir im Rahmen der derzeit laufenden bundesweiten Anstrengungen für eine Energiewende, für die vornehmlich nach Süden ausgerichteten Dachflächen Solaranlagen vorzuschreiben und ggf. mit hausinternen Speichern zu koppeln. Im Gebiet des „B-Plan Stolper Weg“ ist dabei sicherlich auch eine gewisse Standardisierung der Anlagen mit den damit verbundenen Kostenreduzierungen möglich. Zumindest Mittel- oder Langfristig sollte sich jedoch eine Kosteneinsparung der Zuzügler ergeben.
      • Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 02.03.2021 hat der Senat ein „Solargesetzes Berlin“ beschlossen und den Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.
    • Niederschlagswasser 
      • Für die Entwässerung des neuen Wohngebietes ist vom Architekturbüro bzw. vom Planer ein konkreter Plan für die Niederschlagsentwässerung vorzulegen. Hier sind auch besonderes Unwetter einzuplanen und evtl. ein Wasserauffangbecken bzw. die Entwässerung über die WAS zu prüfen.
      • Die Gemeinde hat in einer Satzung zu § 54 Absatz 4 BbgWG die Übertragung der Beseitigungspflicht auf die Grundstückseigentümer umfassend geregelt und hierin auch Festlegungen zum Betrieb einer öffentlichen Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung getroffen, wobei es sich sowohl um dezentrale Anlagen als auch um Mischformen herkömmlicher, kanalgebundener Ableitungssysteme und dezentrale Anlagen handeln kann. Dies kann natürlich im B-Plan festgelegt werden und soll in der Satzung zum B-Plan genau definiert werden.
      • Im Sinne einer sinnvollen Verwendung des Regenwassers bei gleichzeitiger Einsparung von Leitungswasser sollte über den Einbau von Zysternen mit ca. 5 – 7 m2 Fassungsvermögen nachgedacht werden, um auch in diesem Bereich zukuntsorientiert zu sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Ponsel
Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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